Regeln für Drohnen Luftaufnahmen seit 2021
Neben einer Vielzahl an zu beachtenden Regeln, die u.a. die Luftverkehrsordnung vorsieht, gelten seit dem 01.01.2021 neue EU-Regeln für Drohnen (UAS):
Haftpflichtversicherung: Das Fliegen von Drohnen ist versicherungspflichtig, egal ob diese privat oder gewerblich genutzt wird.
Registrierungspflicht: Betreiber von Drohnen ab 250g Gewicht, die mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann, müssen sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren.
Kennzeichnungspflicht: Die vom Luftfahrtbundesamt übermittelte Regiestrierungsnummer muss an allen vom Betreiber eingesetzten Drohnen sichtbar angebracht werden.
Kompetenznachweis: Ein Kompetenznachweis in Form einer Prüfung, besteht bereits für Drohnen ab einem Drohnen-Gewicht von 250 g (Unterkategorie A1/A3)
Der Abstand zu Wohn-, Gewerbe- sowie Erhohlungsbetrieben von 150 m ist hierbei zwingend einzuhalten.
Fernpiloten-Zeugnis A2: Für Drohnen ab 500g Abflugmasse, die näher als 150m an Wohn-, Gewerbe- oder Erhohlungsbetriebe fliegen sollen, ist das Fernpiloten-Zeugnis A2 zwingend erforderlich. Für diesen kostenpflichtigen A2 Drohnenführerschein muß eine theoretische Prüfung sowie ein praktisches Selbststudium durchgeführt werden.